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   FG Düsseldorf, 16.08.2001 - 14 K 582/00 E   

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https://dejure.org/2001,14354
FG Düsseldorf, 16.08.2001 - 14 K 582/00 E (https://dejure.org/2001,14354)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2001 - 14 K 582/00 E (https://dejure.org/2001,14354)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2001 - 14 K 582/00 E (https://dejure.org/2001,14354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen von Werbungskosten; Einsatz zur Einkünfteerzielung; Zweck des Splitting-Verfahrens; Begriff des Berufs; Verletzung des Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1598
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat (Art. 6 Abs. 1 GG) gebietet ebenfalls nicht, eine Haushalts- und Betreuungstätigkeit in jeder Hinsicht der beruflich ausgeübten Erwerbstätigkeit gleichzustellen (s. - m.w.N. - FG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2001 - 14 K 582/00 E - EFG 2001, 1598).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 24.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

    Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat (Art. 6 Abs. 1 GG) gebietet ebenfalls nicht, eine Haushalts- und Betreuungstätigkeit in jeder Hinsicht der beruflich ausgeübten Erwerbstätigkeit gleichzustellen (s. - m.w.N. - FG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2001 - 14 K 582/00 E - EFG 2001, 1598).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08

    Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des

    Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat (Art. 6 Abs. 1 GG) gebietet ebenfalls nicht, eine Haushalts- und Betreuungstätigkeit in jeder Hinsicht der beruflich ausgeübten Erwerbstätigkeit gleichzustellen (s. m.w.N. FG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2001 14 K 582/00 E EFG 2001, 1598).
  • FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00

    Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

    Dies ist bei dem hier streitigen Computer-Zubehör nicht der Fall (vgl. FG München Urteil vom 30.06.1992, 16 K 4178/91, EFG 1993, 214; z.T. a.A. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.9.2001,5 K 1249/00, EFG 01, 1595 bzgl. Monitor und Scanner; dazu auch Anm. Siegers, EFG 01, 1598 ).
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